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Bericht des Gemeindeausschusses 2006
Mit dem Haushaltsvoranschlag wird die Verwaltung ermächtigt, die Geldmittel für laufende Ausgaben, Investitionen und Kapitalbewegungen zu verwenden. Dienstleistungen im Auftrag Dritter (die so genannten durchlaufenden Posten) fallen nicht in das Finanzmanagement der Stadtverwaltung, da es sich dabei um Tätigkeiten auf Rechnung externer Auftraggeber/innen handelt, und haben folglich keinen Einfluss auf die Veranschlagung und spätere Verwendung kommunaler Geldmittel. Der kanonische Aufbau des Gemeindehaushalts, der aus rein buchhalterischen Einträgen besteht, erlaubt es nicht, die Zielsetzungen der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr genau zu identifizieren und quantifizieren.
Aus diesem Grund wird der Gemeindehaushalt vom vorliegenden „politischen“, Bericht, der die allgemeinen Richtlinien aufzeigen soll, sowie von einem analytisch gegliederten Vorschau- und Programmbericht begleitet.
In diesen Unterlagen werden die Haushaltsansätze ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zugeordnet, nämlich der Umsetzung vorgegebener Pläne. Im Programm werden politische und finanzielle Planung zusammengefasst.
Aus dem Gesamtbetrag aller geplanten Ausgaben, d. h. der Gesamtheit der zur Finanzierung von Betriebskosten (laufender Haushalt) und Investitionen (Investitions¬haushalt) aufgewendeten Mittel, ergibt sich eine Kurzübersicht über die Haushalts¬gleichgewichte, die zwischen der Einnahmen- und Gesamtkostenplanung der Stadt¬gemeinde bei der konkreten Umsetzung der Tätigkeitsprogramme entstehen.
Mit der Genehmigung der Begleitberichte zum Gemeindehaushalt legt der Gemeinderat die allgemeinen Ziele und die jeweils dafür bestimmten Haushaltsmittel unter Wahrung des Finanzausgleichs zwischen Mittelbestand und Ausgaben fest. Da der Mittelbestand nicht immer dem Ausgabenbedarf entspricht, ist die Stadtgemeinde häufig gezwungen eine Wahl zu treffen, wenn es um die konkrete Zweckbestimmung des verfügbaren Budgets geht. Dadurch wird sie aber zugleich dazu herausgefordert, ihre Fähigkeit zur Erschließung angemessener Finanzquellen zu steigern. Es besteht kein Zweifel, dass die Stadtgemeinde ihre Verwaltungstätigkeit und deren Planung an betriebswirtschaftliche Prinzipien koppeln muss, wenn sie imstande sein soll, ihre Mittel effizient und wirksam einzusetzen. Bürger/innen und Wirtschaftstreibende stellen vielfach Anforderungen an den öffentlichen Dienst und verlangen mehr Leistung, Effizienz und Sparsamkeit. Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze eines korrekten und sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldmitteln sowie einer reibungslosen und unparteilichen Verwaltungs¬tätigkeit durch den Einsatz von Managementinstrumenten wie das Controlling und das zielorientierte Management wurden mehrfach gesetzlich verankert.
In der Stadtgemeinde Meran wird der Haushaltsausgleich als Mindestziel angepeilt, doch ebenso viel Wert legen wir auf die Auswirkungen der Verwaltungstätigkeit auf die Bürgerinnen und Bürger. In der Privatwirtschaft und umso mehr im öffentlichen Dienst kann der bloße Finanzausgleich allein die Existenz einer Einrichtung nicht rechtfertigen. Die Stadtgemeinde muss nämlich ihre natürlichen Aufgaben unter Einhaltung der Grundsätze von Effizienz und Leistungsfähigkeit erfüllen.


