Für die Errichtung einer Ein- und Ausfahrt von privatem auf öffentlichen Grund wird eine Genehmigung durch den Besitzer der öffentlichen Straße benötigt. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung müssen Ein- und Ausfahrten nämlich durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.
Dem Antrag sind ein Foto und eine Planimetrie der Ein und Ausfahrt beizulegen.
Die Installation des Verkehrsschildes muss auf der Struktur / in unmittelbarer Nähe (auf privatem Grund) vorgenommen werden. Die Anbringung erfolgt zu Lasten und Spesen des Antragstellers und darf keine Behinderung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung darstellen
WICHTIG: der Antrag für die Errichtung einer Ein- und Ausfahrt kann erst nach Erhalt der oben genannten notwendigen Dokumente weiter bearbeitet werden. Diese ist an folgender E-Mail-Adresse zuzusenden: info@gemeinde.meran.bz.it.
Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an. Ab 1. Oktober 2025 wird der Dienst auch über die Online-Dienste der Gemeinde selbst zugänglich sein.