Mietverträge laut Gebietsabkommen

Mietverträge laut Gebietsabkommen sind Mietverträge für Wohnungen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Gebäudebesitzer und den Mietervereinigungen abgeschlossen werden. Diese Mietverträge ermöglichen eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen für den Vermieter.

Das Gebietsabkommen basiert auf dem Gesetz Nr. 431 vom 9. Dezember 1998 und dem Dekret vom 30. Dezember 2002 des Ministers für Infrastrukturen und Transportwesen in Einklang mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen. Gebietsabkommen sind nur für Gemeinden möglich, in denen Wohnungsnot herrscht.

Die Höhe des Mietzinses für solche Verträge muss zwischen einem im Gebietsabkommen vorgegebenen Minimum und Maximum liegen. Außerdem sehen die Mietverträge eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor und werden anschließend für zwei Jahre verlängert.

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen für die Stadtgemeinde Meran

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 1: Lageplan Gemeindegebiet und Einteilung in Zonen

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 2: Höhe des Mietzinses

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 3: Aufteilung der Spesen

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 4: Tabelle der Nebenspesen

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 5: Standardvertrag

Datei herunterladen: PDFGebietsabkommen - Anlage 6: Standardvertrag für die Übergangszeit

 

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