Gemäß geltender Gesetzbestimmungen fördert die Gemeinde die Beteiligung der Bevölkerung an den Verfahren betreffend die Änderungen an den urbanistischen Planungsinstrumenten.
Derzeit und bis zum 27. September 2026 ist die Veröffentlichung - auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde Meran und im Südtiroler Bürgernetz - folgendes Beschlusses des Gemeindeausschusses im Gange:
- Nr. 222 vom 25. August 2026 - STADTPLANUNG - Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 56, Absatz 1-bis des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10.07.2018 zur Abänderung des Gefahrenzonenplanes der Stadtgemeinde Meran im Bereich des Gastbetriebes „Ladurnerhof“ Bauparzellen 518 und 535 und Teil der Grundparzellen 266/1, 266/3, 267/2, 265/1 und 264 KG Meran - Teilbereich Massenbewegungen (LX).
Innerhalb der oben erwähnten Frist kann jeder Bürger bzw. jede Bürgerin Anmerkungen dazu vorbringen. Für weitere Informationen steht das Amt für Urbanistik und Privatbauten der Gemeinde Meran zu Verfügung (Tel. +39 0473 250432).