Das Landesgesetz vom 16. November 2021, Nr. 12, sieht für das Jahr 2021 die Befreiung von der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (IMI/GIS) für bestimmte Gebäude vor, die überwiegend touristisch genutzt werden. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen, Bauernhöfe, Schutzhütten, Diskotheken, Gaststätten und Campingplätze. Die Steuerbefreiung gilt auch für Eigentümer, die ihre Immobilie kostenlos oder zu einem reduzierten Mietzins an Betreiber überlassen. Die Regelung ist an die Einhaltung bestimmter Nachweispflichten gebunden und betrifft das erste Halbjahr 2021. Die Gemeinden erhalten die Mindereinnahmen zu 100 % von der Autonomen Provinz Bozen ersetzt. Das Gesetz enthält zudem Bestimmungen zu Haushaltsänderungen und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.