Die Landesregierung Südtirols hat mit diesem Beschluss die Voraussetzungen und das Verfahren für Steuererleichterungen bei einem Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 2019 geregelt. Die Regelung betrifft die Gemeindenimmobiliensteuer (IMI/GIS) und basiert auf dem Landesgesetz vom 19. August 2020, Nr. 9. Die Kriterien umfassen die Definition des maßgeblichen Umsatzes, die Berechnungsmethoden, Sonderfälle (z. B. Betriebsübernahmen oder Umwandlungen) sowie die Pflichten und Kontrollen. Die Begünstigungen gelten nicht für Unternehmen, die sich Ende 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden. Die Gemeinden führen Stichprobenkontrollen durch, und bei Wegfall der Voraussetzungen sind die Steuerbeträge nachzuzahlen.