COVID 19 - Aussetzung Einzahlungsfristen Gemeindesteuern und Gemeindegebühren

Diese Dringlichkeitsmaßnahme regelt die Aussetzung der Zahlungsfristen für verschiedene Gemeindesteuern und -gebühren in Südtirol im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.09.2025

Beschreibung

Mit der Verordnung Nr. 17 vom 26.03.2021 setzt der Landeshauptmann von Südtirol die Zahlungsfristen für bestimmte Gemeindesteuern und -gebühren im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Dezember 2021 aus. Dies betrifft unter anderem die Gemeindeimmobiliensteuer, verschiedene Konzessionsgebühren und die Aufenthaltsabgabe. Auch Ratenzahlungen sind einbezogen, wobei die ausgesetzten Beträge bis spätestens 16. Dezember 2021 ohne Strafen oder Zinsen zu begleichen sind. Für bestimmte dauerhafte Nutzungen öffentlicher Flächen gilt die Aussetzung nicht. Die Maßnahme betrifft zudem kommunale Gebühren für Abfall, Trinkwasser und Abwasser, deren Fristen bis 30. Juni 2021 ausgesetzt werden. Die Verordnung enthält auch Regelungen zu Ratenzahlungsplänen und erlaubt bis 6. April 2021 den Verkauf von Bestattungsartikeln am Wochenende.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.09.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025, 14:33 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.