Mit der Verordnung Nr. 17 vom 26.03.2021 setzt der Landeshauptmann von Südtirol die Zahlungsfristen für bestimmte Gemeindesteuern und -gebühren im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Dezember 2021 aus. Dies betrifft unter anderem die Gemeindeimmobiliensteuer, verschiedene Konzessionsgebühren und die Aufenthaltsabgabe. Auch Ratenzahlungen sind einbezogen, wobei die ausgesetzten Beträge bis spätestens 16. Dezember 2021 ohne Strafen oder Zinsen zu begleichen sind. Für bestimmte dauerhafte Nutzungen öffentlicher Flächen gilt die Aussetzung nicht. Die Maßnahme betrifft zudem kommunale Gebühren für Abfall, Trinkwasser und Abwasser, deren Fristen bis 30. Juni 2021 ausgesetzt werden. Die Verordnung enthält auch Regelungen zu Ratenzahlungsplänen und erlaubt bis 6. April 2021 den Verkauf von Bestattungsartikeln am Wochenende.