Das Dokument ist eine Ersatzerklärung gemäß Art. 47 DPR Nr. 445/2000 für die Stadtgemeinde Meran. Es dient der Mitteilung, dass der Wohnsitz von der Hauptwohnung in eine andere Wohnung verlegt wurde, um Pflege in Anspruch zu nehmen. Die Erklärung bestätigt, dass die ursprüngliche Hauptwohnung nicht vermietet ist und dass die Person gemäß Landesgesetz Nr. 9/2007 als pflegebedürftig eingestuft wurde oder eine Invalidität von mindestens 74 % anerkannt bekommen hat. Beizufügen sind Kopien der Pflegeeinstufung und des ärztlichen Befundes. Die Erklärung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung erforderlich.