Das Formular dient der Erklärung gegenüber der Stadtverwaltung Meran, dass eine bestimmte Wohnung sowohl als meldeamtlicher Wohnsitz als auch als gewöhnlicher Aufenthalt genutzt wird. Ziel ist die Anerkennung steuerlicher Begünstigungen gemäß dem Landesgesetz Nr. 3/2014 und der Gemeindeverordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer. Die betroffene Immobilie wird mit Katasterdaten und Adresse angegeben. Für den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Arbeitgebererklärungen, Angaben zum Hausarzt sowie Strom- und Wasserrechnungen. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung fristgerecht vorzulegen.