GIS (IMI): Höfegesetz Wohnrecht

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung über das Wohnrecht gemäß Höfegesetz für steuerliche Zwecke.

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Beschreibung

Das Formular dient der Erklärung gegenüber der Stadtverwaltung Meran, dass eine Person gemäß den Artikeln 34 und 34-bis des Landesgesetzes Nr. 17/2001 (Höfegesetz) ein Wohnrecht auf einer bestimmten Wohnung besitzt. Dieses Wohnrecht ergibt sich aus der im Grundbuch eingetragenen Reallast zur Sicherung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Übergeber oder der Übergeberin. Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen bei Falschangaben. Die betroffene Wohnung wird mit Katasterdaten und Adresse angegeben. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung fristgerecht vorzulegen.

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Veröffentlichungsdatum

20.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 16:30 Uhr

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