GIS (IMI): Landwirtschaftlich zweckgebundene Gebäude

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur steuerlichen Einstufung von Gebäuden als landwirtschaftlich zweckgebunden.

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Beschreibung

Das Formular dient der Erklärung gegenüber der Stadtverwaltung Meran, dass bestimmte Gebäude für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und unter Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen bei Falschangaben. Die betroffenen Gebäude werden mit Katasterdaten und Adresse aufgeführt, und es wird angegeben, auf welcher rechtlichen Grundlage (z. B. Eigentum, Pacht) die Nutzung erfolgt. Zusätzlich müssen Nachweise zur tatsächlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, etwa durch Rechnungen, Versicherungsunterlagen oder Eintragungen in landwirtschaftliche Register. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Bei Änderungen ist eine neue Erklärung fristgerecht vorzulegen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 16:31 Uhr

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