Das Formular dient der Mitteilung an die Stadtverwaltung Meran, dass eine bestimmte Wohnung oder mehrere Immobilien unentgeltlich einem nahen Verwandten zur Nutzung überlassen wurden. Die Erklärung erfolgt unter eigener Verantwortung und unter Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen bei Falschangaben. Die betroffenen Immobilien werden mit Katasterdaten und Adresse aufgeführt. Es wird sowohl die Gewährung als auch ein möglicher Widerruf der Nutzungsleihe dokumentiert. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Auch ein Widerruf der Nutzungsleihe muss fristgerecht erklärt werden, um steuerliche Begünstigungen nicht zu verlieren.