Das Informationsblatt enthält die steuerlichen Regelungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2025. Es erläutert die Voraussetzungen für Steuerbegünstigungen bei Hauptwohnungen und deren Zubehör, die Definition relevanter Katasterkategorien sowie die Berechnung der Steuergrundlage. Die ordentlichen und ermäßigten Steuersätze für verschiedene Immobilienarten sind tabellarisch aufgeführt, darunter auch Sonderregelungen für denkmalgeschützte, unbewohnbare oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Zusätzlich werden Freibeträge für Familien mit minderjährigen Kindern oder Personen mit Behinderung beschrieben. Die GIS-Erklärung und alle erforderlichen Nachweise müssen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, um Steuervergünstigungen nicht zu verlieren.