Invaliden, die gehbehindert und in Meran ansässig sind, können einen Invalidenausweis bei der Ortspolizei beantragen. Mit diesem darf man auf gelb markierten Invalidenparkplätzen parken, und im Bedarfsfall (Arztbesuch, Apotheke, Wohnung, Büro...) auch Straßen in verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) befahren. Sollten alle Invalidenparkplätze belegt sein, dürfen auch blaue Parkplätze kostenlos benutzt werden.
Was ist notwendig
Um den Parkausweis zu erhalten, muss der Antrag per E-Mail oder direkt am Schalter des Genehmigungsamtes eingereicht werden. Dabei ist ein ärztliches Zeugnis des örtlichen Sanitätsbetriebs beizulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen festgestellt wurde.
Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.
Die betroffene Person muss den Parkausweis persönlich abholen. Ist dies nicht möglich, können Antragstellung und Abholung mittels Vollmacht durch eine andere Person erfolgen. In beiden Fällen ist ein Passfoto (ca. 3,5 x 4,5 cm) in Papierform sowie ein Ausweisdokument der betroffenen Person mitzubringen.
Der Schalterbeamte ist vor Ort beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars behilflich.
Antragsformular
Was Sie erhalten
Sie erhalten einen Parkausweis, welcher dem von der europäischen Union vorgesehenen Modell entspricht, der eine 5-jährige oder, in Falle von Krankheit oder Unfall, eine andere zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat und erneuert werden kann.
Kosten
Für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung mit 5-jähriger Gültigkeit:
kostenlos
Für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung, die zeitlich begrenzt ist wegen Krankheit oder Unfall:
2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet
Fristen und Fälligkeiten
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt.
Siehe auch: architektonische Barrieren
Siehe auch: Parkplätze