Pfarrplatz: Parkverbot mit Zwangsabschleppung

Aufgrund von Aushubarbeiten wird vom 13. bis 31. März - jeweils von 8 bis 18 Uhr - auf dem Pfarrplatz (Höhe Hausnummer 2) die Fußgänger*innenzone verengt. Zudem gilt dort ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.

Veröffentlichungsdatum:

04.03.2026

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Aufgrund von Aushubarbeiten wird vom 13. bis 31. März - jeweils von 8 bis 18 Uhr - auf dem Pfarrplatz (Höhe Hausnummer 2) die Fußgänger*innenzone verengt. Zudem gilt dort ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.

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Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026, 08:42 Uhr

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