Verordnung über das Verzeichnis der Vereine und Verbände

Die Verordnung regelt die Einrichtung, Verwaltung und Nutzung des Vereinsverzeichnisses der Stadtgemeinde Meran, einschließlich Eintragungsbedingungen, Vorteile und Löschverfahren.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

18.03.2025

Beschreibung

Das Dokument beschreibt die Struktur und Funktionsweise des Verzeichnisses der Vereine und Verbände der Stadtgemeinde Meran. Es definiert die Kategorien der Vereine (z. B. Kultur, Sport, Umwelt, Integration) und legt fest, dass die Eintragung Voraussetzung für Förderungen, die Nutzung kommunaler Einrichtungen und die Teilnahme an Kommissionen ist. Die Bedingungen für die Eintragung umfassen u. a. Sitz in Meran, Gemeinnützigkeit, demokratische Organisation und mindestens ein Jahr aktive Tätigkeit. Die Eintragung erfolgt durch Gemeindebeschluss, kann bei Inaktivität oder fehlenden Voraussetzungen widerrufen werden und ist öffentlich einsehbar. Änderungen müssen der Gemeinde mitgeteilt werden. Gegen Ablehnung oder Löschung kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben werden.

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Veröffentlichungsdatum

18.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 07:59 Uhr

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