Die Verordnung definiert die Kriterien und das Verfahren zur Zuweisung von Grundstücken für den geförderten Wohnbau im Gemeindegebiet Meran. Sie legt fest, wer anspruchsberechtigt ist – darunter das Wohnbauinstitut, Genossenschaften, Einzelpersonen und gemeinnützige Gesellschaften – und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Punktebewertung erfolgt nach Dauer der Ansässigkeit, familiären und wirtschaftlichen Kriterien. Es wird zwischen provisorischer und endgültiger Zuweisung unterschieden, wobei auch Finanzierungsnachweise erforderlich sind. Die Rangordnung wird jährlich erstellt und veröffentlicht. Übergangsbestimmungen gelten für bereits eingereichte Gesuche vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung.