Neue Richtlinien für Ein- und Ausfahrten online verfügbar

Die Stadtgemeinde Meran hat auf der Webseite „Digitale Bauakte – Bauamt 4.0“ neue Richtlinien für Planerinnen und Bürgerinnen veröffentlicht. Diese betreffen die Einreichung von Baugenehmigungsanträgen für die Errichtung neuer Ein- und Ausfahrten oder die Änderung bestehender Zufahrten sowie Anträge auf Erteilung einer Zufahrtsgenehmigung.

Veröffentlichungsdatum:

12.03.2026

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Die Stadtgemeinde Meran hat auf der Webseite „Digitale Bauakte – Bauamt 4.0“ neue Richtlinien für Planerinnen und Bürgerinnen veröffentlicht. Diese betreffen die Einreichung von Baugenehmigungsanträgen für die Errichtung neuer Ein- und Ausfahrten oder die Änderung bestehender Zufahrten sowie Anträge auf Erteilung einer Zufahrtsgenehmigung.

SchildZiel ist es, mehr Klarheit über die jeweiligen Verfahren zu schaffen, eine einheitliche Planung zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die von der Ortspolizei Meran–Burggrafenamt ausgearbeiteten Richtlinien regeln die administrativen und rechtlichen Aspekte der Konzession: den persönlichen Charakter der Genehmigung, eine maximale Laufzeit von 29 Jahren, die Mindestabstände zu Kreuzungen, Kurven und anderen Zufahrten, die für die Verkehrssicherheit erforderlichen Sichtkriterien sowie die Mindestbreiten der Einfahrt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Parkplätze. Außerdem werden die Unterlagen angegeben, die dem Antrag auf Erteilung einer Konzession beizufügen sind, darunter bemaßte Lagepläne sowie Angaben zu den angrenzenden öffentlichen Infrastrukturen. 

Die vom Amt für Straßen, Infrastrukturen und Geologie erstellten Richtlinien legen hingegen detailliert die technischen Anforderungen fest, die für die Errichtung oder Änderung von Zufahrten zu öffentlichen Straßen erforderlich sind. Die Dokumente erläutern die Verpflichtung zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und sehen die Vorlage von Lageplänen, Querschnitten und bemaßten Längsprofilen einschließlich der bestehenden Infrastrukturen vor. Darüber hinaus werden Vorschriften für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss, die Vereinbarkeit mit der Stadtmöblierung sowie die Notwendigkeit der Beantragung einer Genehmigung zur Besetzung öffentlichen Grundes bei Maßnahmen in kommunalen Bereichen festgelegt.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, die Richtlinien vor der Einreichung eines Bauprojekts oder eines Konzessionsantrags sorgfältig zu konsultieren, um die Vorprüfung zu erleichtern und die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Für Planerinnen steht zudem ein Beratungsdienst zur Verfügung, der von den zuständigen Gemeindeämtern angeboten wird und schriftlich beantragt werden kann.

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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026, 09:11 Uhr

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