Die Regelung beschreibt, wie Techniker, Freiberufler, Unternehmen und Bürger mit digitaler Unterschrift oder PEC-Adresse bei der telematischen Einreichung von Anträgen eine Stempelmarke zu 16 € pro Antrag entrichten müssen. Die Zahlung kann entweder virtuell per Überweisung oder durch eine Stempelmarke auf Papier erfolgen. Für bestimmte Verfahren über die PEC-Adresse sind zwei Stempelmarken zu je 16 € erforderlich. Bürger ohne digitale Unterschrift oder PEC reichen Anträge auf Papier mit entsprechenden Stempelmarken ein. Das Dokument weist auf Ausnahmen, Befreiungen und mögliche Verwaltungsstrafen bei Nichtbeachtung hin.