Regelung Stempelsteuer Einreichung Bauanträge und Bescheinigungen

Das Dokument erläutert die Regelungen zur Stempelsteuer bei der Einreichung von Bauanträgen und Bescheinigungen bei der Stadtgemeinde Meran.

Themen
Veröffentlichungsdatum

02.10.2025

Beschreibung

Die Regelung beschreibt, wie Techniker, Freiberufler, Unternehmen und Bürger mit digitaler Unterschrift oder PEC-Adresse bei der telematischen Einreichung von Anträgen eine Stempelmarke zu 16 € pro Antrag entrichten müssen. Die Zahlung kann entweder virtuell per Überweisung oder durch eine Stempelmarke auf Papier erfolgen. Für bestimmte Verfahren über die PEC-Adresse sind zwei Stempelmarken zu je 16 € erforderlich. Bürger ohne digitale Unterschrift oder PEC reichen Anträge auf Papier mit entsprechenden Stempelmarken ein. Das Dokument weist auf Ausnahmen, Befreiungen und mögliche Verwaltungsstrafen bei Nichtbeachtung hin.

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Veröffentlichungsdatum

02.10.2025

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Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025, 14:33 Uhr