Die Verordnung legt fest, wie die Eingriffsgebühr (urbanistische Abgaben und Baukostenabgabe) für Bauprojekte in Meran berechnet und eingehoben wird. Sie beschreibt die Berechnungsgrundlagen, die Prozentsätze für verschiedene Nutzungsarten, Reduzierungen und Befreiungen sowie die Zahlungsmodalitäten. Die Regelung enthält Bestimmungen für Sonderfälle wie Änderungen der Zweckbestimmung, Teilzahlungen, Rückerstattungen und die Errichtung von Erschließungsanlagen durch Bauherren. Das Dokument ist zweisprachig (Deutsch/Italienisch) und basiert auf den Artikeln 78–81 des Landesgesetzes Nr. 9/2018.