Der Gestaltungsbeirat gemäß Artikel 5 des LG Nr. 9/2018 gibt als Beratungsorgan der GKRL und der Sektion Bauwesen der GKRL bei der Prüfung von Bauvorhaben, die sich auf die Raumordnung und auf das Siedlungsgefüge auswirken, vorgeschriebene, aber nicht bindende Gutachten zu folgenden Fragen ab:
a) raumordnerische Fragen, wie etwa Durchführungspläne und entsprechende Bestimmungen, städtebauliche Umstrukturierungspläne, Änderungen, die darauf abzielen, Totalabriss- und Wiederaufbauarbeiten oder Umbauarbeiten mit spürbaren Auswirkungen auf den Außenbereich von Gebäuden in den Wohnbauzonen A zu ermöglichen;
b) Projekte für Totalabriss- und Wiederaufbauarbeiten oder Umbauarbeiten mit spürbaren Auswirkungen auf den Außenbereich von Gebäuden sowie für städtebauliche Umgestaltungsarbeiten in den Wohnbauzonen A und in Ensembleschutzgebieten (letztere nur dann, wenn das Gutachten des/der Ensembleschutzbeauftragten im Sinne von Artikel 58 der Durchführungsbestimmungen zum Meraner Bauleitplan fehlt);
c) alle Vorhaben – Projektänderungen und Vorprojekte inbegriffen – die nach Urteil der GKRL oder der Sektion Bauwesen der GKRL einen bedeutenden Einschnitt in die Raumordnung oder in die Landschaft darstellen; die Baukommission muss ihr Urteil mit absoluter Stimmenmehrheit fällen und angemessen begründen.
Der Gestaltungsbeirat wird vom Gemeindeausschuss bestellt. Er besteht aus drei namhaften Fachleuten im Bereich der Architektur oder der Stadtplanung, die nicht in Südtirol ansässig sind.
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Architekt David Calas (Ersatzmitglied: Werner Kleon)
- Architektin Kathrin Aste (Ersatzmitglied: Elena Galvagnini)
- Architekt Andreas Flora (Ersatzmitglied: Wolfgang Maul)