Die Satzung der Alperia AG legt die rechtlichen Grundlagen der Gesellschaft fest, einschließlich Name, Sitz (Bozen), Dauer (bis 2050) und Unternehmenszweck, der sich auf Energieproduktion, -verteilung und -dienstleistungen konzentriert. Sie beschreibt die Kapitalstruktur mit verschiedenen Aktienkategorien (A bis D) und deren Rechte, sowie Einschränkungen beim Aktienübertrag. Die Satzung regelt die Zusammensetzung und Aufgaben der Gesellschafterversammlung, des Aufsichtsrats und des Vorstands, einschließlich Wahlverfahren, Kompetenzen und Entscheidungsmechanismen. Besondere Bestimmungen betreffen die Gewinnverteilung, insbesondere privilegierte Rechte für bestimmte Aktionärsgruppen. Weitere Abschnitte behandeln die Rechnungsprüfung, Bilanzierung, Auflösung der Gesellschaft und rechtliche Streitigkeiten, wobei Bozen als Gerichtsstand festgelegt ist.