Aufgrund anhaltender Trockenheit, geringer Niederschläge und überdurchschnittlicher Temperaturen hat die Autonome Provinz Bozen mit einer Dringlichkeitsmaßnahme sofort wirksame Wassersparmaßnahmen für das gesamte Landesgebiet erlassen. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern und eine Verschärfung der aktuellen Wasserknappheit zu verhindern.
Mit der Notstandsverordnung Nr. 6 vom 20.07.2026 reagiert die Landesregierung auf die angespannte hydrologische Situation in Südtirol. Die anhaltende Trockenheit, die geringen Winterniederschläge mit wenig Schneereserven sowie die dritte Hitzewelle des Jahres haben zu einer deutlichen Verknappung der verfügbaren Wasserressourcen geführt.
Gleichzeitig steigt der Wasserbedarf aufgrund der touristischen Hochsaison und des Höhepunkts der landwirtschaftlichen Produktion. Die permanente Beobachtungsstelle über die Wassernutzungen im Flusseinzugsgebiet der Ostalpen hat deshalb die Aufmerksamkeitsstufe für die Wasserverfügbarkeit der Etsch von „niedrig“ auf „mittel“ angehoben.
„Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Wasser ist in der aktuellen Situation unerlässlich. Nur durch das gemeinsame Engagement von Bevölkerung, Landwirtschaft, Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen kann die Versorgungssicherheit gewährleistet werden“, wird in der vom Landeshauiptmann Arno Kompatscher unterzeichnten Dringlichkeitsmaßnahme betont.
Die wichtigsten Maßnahmen
Die Verordnung gilt mit sofortiger Wirkung im gesamten Landesgebiet und bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Alle Wassernutzerinnen und Wassernutzer werden aufgefordert, den Verbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.
- Die Bewässerung privater, öffentlicher und touristisch genutzter Grünflächen ist zwischen 8 und 19 Uhr untersagt und darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen erfolgen.
- Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist verboten. Ebenso untersagt ist die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz zur privaten Fahrzeugwäsche.
- In der Landwirtschaft ist die Beregnung zwischen 6 und 21 Uhr für Anlagen ohne Tropfbewässerung oder Turnusregelung nicht zulässig.
Die Kontrollen von Wasserentnahmen und Wasserableitungen werden verstärkt. Besonderes Augenmerk gilt der Einhaltung der Restwassermengen und der Gartenbewässerung aus Kanälen und Gräben. Darüber hinaus werden die Betreiber öffentlicher Trinkwassernetze dazu aufgerufen, große Verbraucher gezielt über die Notwendigkeit von Wassereinsparungen zu informieren. Die Gemeinden und Forststationen überwachen die Einhaltung der Bestimmungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Maßnahmen gelten bis zur Entspannung der Lage
Die Verordnung bleibt so lange in Kraft, bis die Trockenheitskrise überwunden ist oder die zuständige Beobachtungsstelle die Warnstufe wieder von „mittel“ auf „niedrig“ herabsetzt.
Die Autonome Provinz Bozen appelliert an die Bevölkerung, an Unternehmen sowie an die Landwirtschaft, durch einen bewussten und nachhaltigen Umgang mit Wasser zum Schutz dieser lebenswichtigen Ressource beizutragen und unnötigen Verbrauch zu vermeiden.