Gemäß geltender Gesetzbestimmungen fördert die Gemeinde die Beteiligung der Bevölkerung an den Verfahren betreffend die Änderungen an den urbanistischen Planungsinstrumenten.
Derzeit und bis 22. August 2026 ist die Veröffentlichung - an der digitalen Amtstafel der Gemeinde Meran und im Südtiroler Bürgernetz - folgendes Beschlusses des Gemeindeausschusses im Gange:
- Nr. 184 vom 21. Juli 2026 - STADTPLANUNG - Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 56, Absatz 1-bis des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10.07.2018 zur Abänderung des Gefahrenzonenplanes der Stadtgemeinde Meran im Bereich und oberhalb des Gebäudes auf der Bp. 4338 der KG Mais - Teilbereich Massenbewegungen (LX).
Innerhalb der oben erwähnten Frist kann jeder Bürger bzw. jede Bürgerin Anmerkungen dazu vorbringen. Für weitere Informationen steht das Amt für Urbanistik und Privatbauten der Gemeinde Meran zu Verfügung (Tel. +39 0473 250302 oder +39 0473 250309).