Kinderhort – Abmeldung oder Verzicht auf den zugewiesenen Platz in der Kinderhort

Über den Online-Dienst können Sie mitteilen, dass Sie auf einen zugewiesenen Platz in den Kinderhort verzichten oder Ihr Kind aus der Einrichtung abmelden möchten.

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Für wen

An Eltern, die ihr Kind endgültig aus der Kinderhort abmelden oder auf den zugewiesenen Platz verzichten.

Beschreibung


Über den Online-Dienst können Sie digital mitteilen, dass Sie auf einen bereits zugewiesenen Platz in den Kinderhort verzichten oder Ihr Kind aus der Einrichtung abmelden möchten. Über das Formular können Sie die erforderlichen Angaben zum Kind sowie das Datum des Inkrafttretens der Beendigung der Betreuung eingeben. Außerdem müssen Sie den Grund für den Verzicht oder die Abmeldung angeben.  Die Informationen werden an die für die Aktualisierung der Verwaltungsunterlagen zuständige Stelle weitergeleitet.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es, um auf den zugewiesenen Platz in den Kinderhort zu verzichten oder das angemeldete Kind endgültig abzumelden. Der Vorgang wird automatisch von der zuständigen Stelle bearbeitet.

Was Sie erhalten

Die Abmeldung des Kindes vom Kinderhort oder der Verzicht auf den zugewiesenen Platz.

Fristen und Fälligkeiten

Die Online-Abmeldung muss 15 Tage im Voraus erfolgen; andernfalls ist die Gebühr für 15 Tage wegen fehlender Vorankündigung zu entrichten.

Kosten

Die Einreichung des Antrags ist kostenlos.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.09.2026, 09:54 Uhr