Nachmeldung von Gästebetten

28.12.2022 08:22

Bett

Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaubs auf dem Bauernhof) können bis 31. März 2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

Dafür können der folgende Vordrucke verwendet werden:

Gastgewerbliche Betriebe:Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten

Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof:Meldung um Erhöhung der in der Meldung der Tätigkeit oder der Meldung des Tätigkeitsbeginns angeführten Anzahl der Gästebetten

Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail)
lizenzenmeran.licenzemerano@legalmail.it
oder an die gewöhnlichen E-Mail-Adressen angela.musillo@gemeinde.meran.bz.it oder laura.battistella@gemeinde.meran.bz.it zu versenden.

Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.

Bei der Meldung der Erhöhung der Bettenzahl muss die Verfügbarkeit von Parkplätzen gemäß Art. 7, Abs. 2 des Dekrets des Landeshauptmannes 7-5-2020 Nr. 17 nachgewiesen werden. Dabei muss das Verhältnis von einem Stellplatz pro vier neue Betten oder weniger eingehalten werden. Fehlt der Nachweis, so ist die Meldung unzulässig. Dem Nachweis sind auch die bereits erteilten Baugenehmigungen beizufügen, aus denen die Verfügbarkeit der erforderlichen Stellplätze hervorgeht, oder die Daten, welche die städtebauliche Ordnungsmäßigkeit der neuen Stellplätze belegen, wenn sie nicht Gegenstand früherer Baugenehmigungen sind.

  • Quelle: Südtiroler Gemeindenverband / Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano

28.12.2022

DEU