Aus dem Gemeinderat

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Der Meraner Gemeinderat hat heute Abend (19. Februar) zwölf neu überarbeitete Bestimmungen der 2021 genehmigten Bauordnung verabschiedet. Dies sind, kurz gefasst, die Änderungen:

- In der gesamten Bauordnung wurde der Begriff „Grünplan“ durch „Grünprojekt“ ersetzt, um die terminologische Überschneidung mit dem kürzlich vom Gemeinderat verabschiedeten Strategiepapier, das ebenso Grünplan genannt wurde, zu vermeiden.

- Das Grünprojekt kann im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung von Bauprojekten nur dann geltend gemacht werden, wenn diesem das Gutachten der Meraner Stadtgärtnerei beigelegt wird.

- In jedem Baulos wird eine übermäßige Zerstückelung der Mindestgrünflächen vermieden. Bisher war diese nur bei Baulosen untersagt ist, die dem Grünprojekt unterworfen sind.

- Bei der Bestimmung der Art der Erhaltung des Baumbestandes wird auf entsprechende Anlagen der Bauordnung verwiesen.

- Die Angabe der gemeindeeigenen Einrichtung, an die der Antrag auf Baumfällung zu richten ist, wurde aufgrund der effektiven Zuständigkeit am betreffenden Verfahren berichtigen. Diesbezügliche Anträge müssen nicht mehr an das Amt für private Bautätigkeiten, sondern an die Stadtgärtnerei gerichtet werden.

- Es wurden die Berechnungsmodalitäten für Schäden an Bäumen, die während der Durchführung von Grabungsarbeiten auf öffentlichem Grund entstehen können, eingeführt. Diese waren seinerzeit aufgrund eines rein sachlichen Fehlers nicht in der Bauordnung vorgesehen worden.

- Der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen über die ökologische Funktionalität wurde durch einen entsprechenden Verweis in einem neuen Artikel mehr Sichtbarkeit verliehen.

- Für bodengestützte Klimaanlagen wurden Durchführungsbedingungen festgelegt.

- Die Strafe bei fehlenden Ersatzpflanzungen und bei nicht erfolgter oder ungenügender Wiederherstellung der ökologischen Funktionalität wurde auf 3.000 Euro erhöht. Dabei kann diese Strafe wiederholt verhängt werden.

- Die Bauordnung wurde in Bezug auf die Bedingungen für die Nutzung für Wohnzwecke von teilweise unterirdischen Geschossen an eine mit Beschluss der Landesregierung Nr. 493 vom 13. Juni 2023 mittlerweile eingetretene Abänderung der Musterbauordnung des Landes angeglichen.

- Schließlich wurde auf die Maßnahmen zugunsten der ökologischen Funktionsfähigkeit laut Anlage 6 eingegriffen, indem besondere Anforderungen an Gründächer, begrünte Wände und Nistkästen für Mauersegler gestellt wurde. Zudem wurde eine neue Maßnahme aufgrund der Kombination von Gründächern mit Photovoltaikanlagen eingeführt.

Der Gemeinderat hat dann die erste Abänderung des Einheitlichen Strategiedokuments (ESD) 2024-2026 sowie des Haushaltsvoranschlags 2024-2026 genehmigt. Im Zusammenhang mit der Renovierung des Schießstandes gab der Gemeinderat grünes Licht für den Erwerb zusätzlicher Räumlichkeiten in Höhe von 480.000 Euro. Die geplante Gesamtinvestition, einschließlich der vertraglichen Ausgaben, steigt damit von 2,3 Millionen Euro, die bereits in den Vorjahren bereitgestellt wurden, auf 2.780.000 Euro. Siebzigtausend Euro werden hingegen benötigt, um die Haupttribüne des Pferderennplatzes auf den neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften zu bringen.

19.02.2024

DEU