Aus dem Gemeinderat

Gemeindewappen

Gestern Abend (19. März) hat das Meraner Stadtparlament den zurückgetretenen Gemeinderat Hartmann Stragenegg (Enzian) ersetzt. Der freigewordenen Ratssitz wurde dem Parteikollegen Martin Kirchler zugewiesen. Dieser hatte bei den Gemeindewahlen 2021 insgesamt 86 Vorzugsstimmen erhalten. 

Anschließend wurden die Student*innen der FOS, der Fachschule für Biotechnologie und Tourismus "Marie Curie", im Ratssaal begrüßt. Die Student*innen hatten vom 11. bis 15. März an der Generalversammlung des YPAC in Kamnik (Slowenien) teilgenommen und berichteten gestern dem Rat über die Aktivitäten des Parlaments und die von diesem gefassten Resolutionen (siehe auch Präsentation).

Das YPAC ist eine parlamentarische Simulation, die 2006 von einer Gruppe von Jugendlichen und Lehrer*innen des Akademischen Gymnasiums Innsbruck und der Alpenkonvention initiiert wurde. Es bringt junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammen, um aktuelle Themen zu diskutieren, welche die Alpenregionen betreffen. Es ist auch eine internationale kulturelle Plattform, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern mit denselben Interessen vernetzt. Das YPAC trifft sich einmal im Jahr und wird jedes Mal von einer anderen Partnerschule ausgerichtet. Im Jahr 2019 fand die Generalversammlung des YPAC in Meran statt.

GruppenfotoDie Meraner Vertreter*innen des YPAC-Parlaments mit den Stadtverwalter*innen

Der Gemeinderat hat dann verschiedene Maßnahmen städtebaulicher Art beschlossen.

So wurde die Änderung des städtischen Bauleitplans befürwortet, mit der die ehemalige Krankenpflegeschule in der Rossinistraße 6 von einem B1-Wohngebiet in ein Gebiet für kollektive Einrichtungen und Dienstleistungen umgewandelt werden soll. Dort beabsichtigt die Landesverwaltung, ein "Gemeinschaftshaus" zu errichten. Dabei wurde das Land dazu einzuladen, angesichts des durch diese Einrichtung erzeugten erhöhten Verkehrsaufkommens ein neues Verkehrskonzept sowie eine Studie zur Aufwertung der großen, zerstückelten und durch die Bürger*innen nicht nutzbaren Grünflächen zu erarbeiten.

Anschließend wurden einige Änderungen der Durchführungsbestimmungen des städtischen Bauleitplans gutgeheißen, die der Ausschuss am 19. Dezember letzten Jahres mit Beschluss Nr. 412 verabschiedet hatte: 

•    Für die Wohnbauauffüllzonen B ohne landschaftliche Einschränkungen wurde im Fall der Verwendung des Energiebonus eine Erhöhung um 1 Meter der maximal zulässigen Höhe vorgesehen.

•    Für zwei in der Mayr-Nusser vorhandenen Flächen wurden geringere Abstände zwischen Gebäuden und Stützmauern für künstliche Erdbewegungen eingeführt. Dies um das Hindernis zu beseitigen, das durch die Anwendung der üblichen Abstände (10 Meter) zwischen Gebäuden auch für eine reguläre Bebauung des Geländes entstand.

Die Aufzeichnung der Sitzung vom 19. März 2024

Fotos

20.03.2024

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