Aus dem Gemeinderat

Gemeindewappen

Heute Abend (23. Januar) hat der Meraner Gemeinderat drei Maßnahmen zu städtebaulichen Fragen genehmigt.

Mit einer ersten Änderung des städtischen Bauleitplans wurde der historische Ortskern des Stadtviertels Steinach erweitert, indem der Innenhof des Schlosses Kallmünz städtebaulich dem Schloss gleichgestellt wird. Damit wird die städtebauliche Einheit des Gebäudes und der Zubehörfläche wiederhergestellt und ein Klassifizierungsfehler beseitigt, der auch im Strategischen Entwicklungsplan der Stadt (Masterplan) anerkannt wird, der diesen Bereich als historischen Ortskern einstuft. Diesbezüglich wurde auch eine von der Ratsfraktion Verdi.Grüne.Vërc - Die Liste.La Lista Paul Rösch eingereichte Anwendungsrichtlinie angenommen. In dem Dokument wird empfohlen, den Ensembleschutz bei der Ausarbeitung des Wiedergerwinnungsplans in höchstem Maße zu berücksichtigen.

Zudem wurde eine neue Zone des historischen Ortskerns ausgewiesen: In der Nähe des Stadtbereichs an der Kreuzung zwischen der Winterpromenade und der Freiheitsstraße befindet sich die letzte Fläche des Stadtzentrums, die im Masterplan als historischer Stadtkern eingestuft wird. Auch diese Fläche wurde ihrer Art, Beschaffenheit und dem Alter der dort befindlichen Bausubstanz entsprechend korrekt eingestuft.

Die Durchführungsbestimmungen des Bauleitplans für die Sportzone Sinich wurden geändert, indem Bebauungsrichtwerte in Bezug auf die Höhe und die Abstände mit Blick auf die geplante Errichtung von drei überdachten Beach-Volleyball-Feldern eingeführt wurden.

Schließlich wurde eine Änderung am Flächenwidmungsplan vorgenommen, um die Abgrenzung einer als Mischgebiet neu eingestufte B5-Zone entlang der Reichstrasse richtigzustellen. Diese Änderung hat durch die Verschiebung eines Teils den alleinigen Zweck der teilweisen Umgestaltung einer überbaubaren Fläche. Dadurch erhält das Baulos eine regelmäßigere Form, die seine bauliche Nutzung planimetrisch und volumetrisch mit der Zone im Einklang bringen. Die Änderung stimmt genau mit den aktuellen Vorschriften des Bauleitplans für die quantitativ überbaubare Fläche und die realisierbare Baumasse überein.

23.01.2024

DEU