Nachbarschaftskontrolle: Einvernehmensprotokoll unterzeichnet

Cusumano + Dal Medico

Regierungskommissar Vito Cusumano (rechts im Bild) und Merans Bürgermeister Dario Dal Medico bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Im Rahmen der Initiativen zur integrierten urbanen Sicherheit, die auch durch die Förderung der direkten Beteiligung der Bevölkerung, die Verbreitung eines echten Bürgerbewusstseins und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts umgesetzt werden soll, mit dem Ziel die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern, wurde heute im Herzogspalast die Vereinbarung „Nachbarschaftskontrolle“ mit der Stadtgemeinde Meran unterzeichnet.

Neben dem Regierungskommissär für die Provinz Bozen, Präfekt Vito Cusumano und dem Meraner Bürgermeister, RA Dario Dal Medico (Unterzeichner), haben auch die örtlichen Vertreter der Polizeikräfte und der Kommandant der Stadtpolizei Meran an dem Treffen teilgenommen.

Das Projekt zielt darauf ab, ein Modell für die aktive Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu entwickeln, um die institutionellen Tätigkeiten der Polizeikräfte und/oder der Sozialdienste, durch die schnelle und genaue Meldung von Notfällen in Zusammenhang mit Kleinkriminalität, sozialem Unbehagen oder der Verunstaltung des öffentlichen Raums, zu unterstützen.

Konkret sollen „die aktive Bürgerschaft und die direkte Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an der Pflege ihres Territoriums gefördert und die soziale Aufmerksamkeit gegenüber verdächtigem Verhalten gestärkt werden, um alle kriminellen Aktivitäten zu verhindern“, indem die üblichen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zur Eindämmung des städtischen Verfalls verbessert werden.

Zu diesem Zweck sollen Bürgerinnen und Bürger, die Mitglieder der „Nachbarschaftskontrollgruppen“ sind, gemäß dem geltenden Rechtsrahmen, Tatsachen und Umstände beobachten, die sich in ihrem Wohngebiet ereignen (z.B. verdächtiger Verkehr von Fahrzeugen und Personen, Alarmsignale, Geräusche, Situationen des städtischen Verfalls, illegale Müllablagerung usw.).

Für Meldungen von Notfällen oder gefährlichen Situationen, die ein sofortiges Eingreifen der Polizei erfordern, können besagte Mitglieder der „Nachbarschaftskontrollgruppen“ die einheitliche Notrufzentrale 112 nutzen.

Selbstverständlich ist von persönlichen Initiativen und jeder Form von individuellen oder kollektiven Patrouillen im Gebiet abzusehen, die zu gefährlichen Situationen für sie selbst oder andere führen könnten.

Um diese Vereinbarungen umzusetzen, verpflichtet sich die Stadtgemeinde, das Projekt „Nachbarschaftskontrolle“ zu fördern und bekannt zu machen, für die am Projekt beteiligten Straßen der Stadt geeignete Schilder vorzubereiten und anzubringen, die Ortspolizei an dem Projekt zu beteiligen, unter den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gebiete einen oder mehrere „Koordinatorinnen/Koordinatoren“ für die „Nachbarschaftskontrollgruppen“ zu bestimmen, sowie sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gebiet aufmerksam überwachen und eventuell verdächtige Aktivitäten, entweder direkt oder über eine/n Koordinator/in, der Polizei melden.

Die Polizeikräfte verpflichten sich ihrerseits für Begegnungen mit der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen, um Informationen darüber zu geben, welche Straftaten in dem Gemeindegebiet am häufigsten vorkommen und auf welche Art und Weise sie üblicherweise begangen werden, sowie um Vorschläge zu machen, wie man sich vor ihnen schützen kann.

Schließlich wird das Regierungskommissariat Sondertreffen des Provinzialkomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit einberufen, um den Stand der Umsetzung des Projekts regelmäßig zu überprüfen.

07.02.2024

DEU