Aktionsplan gegen die Lärmverschmutzung ist online

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Der Aktionsplan gegen die Lärmverschmutzung enthält Maßnahmen und Aktionen zur Vermeidung und Verringerung von Umgebungslärm gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 194 vom 19. August 2005 zur "Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm". 

Die nichttechnische Zusammenfassung des Aktionsplans ist als Anhang gemäß dem oben genannten Gesetzesdekret - Artikel 8 (Information und Konsultation der Öffentlichkeit) - verfügbar.

Bis Samstag, 18. Mai 2024, können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare, Stellungnahmen und Memoranden in schriftlicher Form an die folgenden Adressen senden

umweltmeran.ecologiamerano@legalmail.it

marco.masin@gemeinde.meran.bz.it

03.04.2024

DEU