Untere Laubengasse: am Montag geht‘s los

Gruppenfoto

Stadtrat Marco Perbellini (von links), Ortspolizei-Vizekommandant Riccardo Raffeiner, Stadtrat Stefan Frötscher und Stadtwerke-Generaldirektor Patrik König. ©Jimmy Milanese

Am Montag, den 5. Februar, beginnen die Arbeiten für die Erneuerung der Infrastruktur in der unteren Laubengasse. Die Eingriffe, der Zeitplan und die diesbezüglichen Verkehrsmaßnahmen, welche die Baustelle begleiten werden, wurden am Mittwochabend (31. Januar) bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Bürgersaal erläutert.

Die Infrastrukturarbeiten (Trinkwasser- und Abwasserleitungen, Strom-, Gas- und Glasfaserleitungen in der Laubengasse und in der Leonardo-da-Vinci-Straße sind in drei Lose aufgeteilt worden. Das erste Los, das die untere Laubengasse betrifft, läuft vom 5. Februar bis zum 15. Juni 2024, das zweite Los betrifft die Leonardo-da-Vinci-Straße (vom 15. September bis zum 15. Dezember 2024), das dritte Los hingegen die obere Laubengasse vom 1. Januar bis zum 15. Mai 2025. Die Gesamtkosten der Arbeiten, mit denen die Stadtgemeinde Meran die Stadtwerke beauftragt hat, belaufen sich auf drei Millionen Euro.

Die Stadträte Stefan Frötscher und Marco Perbellini, der Vizekommandant der Ortspolizei, Riccardo Raffeiner, und der Generaldirektor der Stadtwerke, Patrik König, informierten am Mittwochabend (31. Januar) im Rahmen einer öffentlichen Versammlung im Bürgersaal über die Arbeiten, die am Montag, dem 5. Februar, beginnen werden.

Eine mobile Baustelle

Die Baustelle wird in der Nähe der Kreuzung mit dem Rennweg eröffnet und erstreckt sich - die gesamte Straße einnehmend und den Durchgang unter den Bögen frei lassend - über eine Länge von etwa 30 Metern. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Baustelle schrittweise um weitere 30 Meter in Richtung Galileistraße verlegt. Um die Baustelle ästhetisch zu beleben, erfolgt die Abgrenzung der selben mit Paneelen, die mit einer speziellen LED-Beleuchtung ausgestattet sind und in denen auch Fenster angebracht werden, damit Passanten einen Blick auf die Ausgrabungen werfen können.

Ein Bündel von Maßnahmen

Die Baustelle wird von einer Reihe von Maßnahmen begleitet, die hauptsächlich verkehrstechnischer Natur sind:

Rennweg - Auf- und Abladetätigkeiten, die den Lkw-Fahrern vorbehalten und auf 30 Minuten begrenzt sind, dürfen rund um die Uhr durchgeführt werden, auf jeden Fall immer mit Ausstellung einer Parkscheibe und selbstverständlich ohne Lärm oder Störungen zu verursachen. Das Halten und Doppelparken ist streng verboten, ebenso das Parken auf den für Busse und Menschen mit Beeinträchtigung reservierten Plätzen. Autofahrer*innen dürfen nur auf den beiden vorhandenen Parkplätzen parken. Die Parkplätze für Motorräder wurden gestrichen.

Obere Freiheitsstraße – Auf- und Abladetätigkeiten sind nur von 6 bis 10 Uhr erlaubt.

Sparkassenstraße – Dort gilt ein Fahr-, Halte- und Parkverbot. Eine zwangsweise Räumung ist vorgesehen.

Galileistraße - Im Abschnitt zwischen dem Zugang zum Innenhof des Rathauses und der Kreuzung mit der Laubengasse gilt ein Halte- und Parkverbot. Anlässlich des Bauenrmarktes, d.h. samstags, ist die Zufahrt von der Schule in der Galileistraße über den Innenhof zwischen dem Rathaus und dem Landefürstlichen Burg in Richtung Lauben zwischen 6 und 10 Uhr gestattet, aber nur für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (ausgenommen Ermächtigte).

Laubengasse - Die Inhaber*innen von Bars und Restaurants dürfen die Räume zwischen den Arkaden mit Stühlen und Tischen (in Längsrichtung) besetzen, ohne natürlich ein Hindernis für Fußgänger*innen zu schaffen. Bei Nichteinhaltung wird die Konzession widerrufen. Die Durchgänge von de Seitenstraßen aus zu den Lauben müssen frei bleiben, und es dürfen dort keine Kartons oder Abfälle abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern oder Rollern zwischen den Arkaden ist verboten.

Müllabfuhr: Kalender angepasst

Die Stadtwerke haben den Kalender für die Müllabfuhr unter den Lauben für die Dauer der Bauarbeiten angepasst. Auf alle Änderungen wird in einem speziellen Flugblatt hingewiesen, welches das Unternehmen auf seiner Website veröffentlicht hat und das auch an alle von den Arbeiten betroffenen Anwohner*innen und Geschäftsinhaber*innen verteilt wurde.

02.02.2024

DEU