Mehr als 300 öffentliche Veranstaltungen in Meran im Jahr 2023

Foto

Stadtrat Marco Perbellini

Angesichts der beträchtlichen Zunahme der öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt arbeiten die zuständigen Gemeindeämter bereits mit Blick auf das nächste Jahr intensiv daran, den erheblichen Arbeitsanfall so schnell wie möglich zu bewältigen.

"Wir sind von durchschnittlich 180 öffentlichen Veranstaltungen pro Jahr in der Zeit vor der Pandemie auf mehr als 300 Veranstaltungen angestiegen. Wir überlegen daher, wie wir uns am besten organisieren können, um den Papierkram und die damit verbundenen technischen und bürokratischen Aufgaben, die im nächsten Jahr auf uns zukommen, zu bewältigen", bestätigte Stadtrat Marco Perbellini heute auf einer Pressekonferenz und wies die Veranstalter*innen auf bestimmte Aspekte der Vorschriften hin, die manchmal nicht genau eingehalten werden.

"In Artikel 14 der entsprechenden Verordnung heißt es, dass in nicht schallisolierten Räumen, die sich in Gebäuden befinden, die hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden, die Verwendung von Lärmemissionsanlagen nicht gestattet ist. Außerdem wird 22 Uhr als Zeit festgelegt, nach der Maßnahmen wegen Störung des öffentlichen Friedens ergriffen werden können, die jedoch niemals verursacht werden darf. Außerdem ist festgelegt, dass ab 23 Uhr außerhalb der Räumlichkeiten (bei geschlossenen Türen und Fenstern) nichts mehr zu hören sein darf. Daraus folgt, dass es nach 22 Uhr keinen Grund zur Beanstandung von Ruhestörungen durch Geräuschemissionen geben darf. Um 23 Uhr muss jegliche Emissionen eingestellt werden“.

„Dies vorausgeschickt", so Perbellini weiter, "kann gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 16. Mai dieses Jahres eine Genehmigung für die Organisation öffentlicher Veranstaltungen - bis zu maximal 12 Veranstaltungen pro Jahr - mit Musik bis 23 Uhr oder bis Mitternacht an Feiertagen und Tagen vor Feiertagen im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September beantragt werden. Diese Genehmigung muss von der in Artikel 10bis des Landesgesetzes 13/92 vorgesehenen Kommission für öffentliche Veranstaltungen erteilt werden".

"Wenn die Veranstaltung nicht öffentlich bekannt gemacht wird, gilt sie als privat, d.h. der Zugang ist geladenen Personen vorbehalten, für die eine Liste vorliegen muss, die am Eingang des Veranstaltungsortes von besonderem Personal kontrolliert wird. Für diese Art von Veranstaltungen ist eine Genehmigung der Kommission für öffentliche Veranstaltungen nicht erforderlich", so Perbellini.

„Diejenigen, der eine Genehmigung für eine öffentliche Veranstaltung beantragen", so Perbellini weiter, "müssen die gesamte Dokumentation (Plan, Sicherheitsbericht, Veranstaltungsprogramm) mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung beim Protokollamt der Stadtverwaltung einreichen. Unvollständige Unterlagen oder Unterlagen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können von der Kommission nicht bewertet werden. In der Realität waren immer 21 Tage als Frist für die Einreichung der Unterlagen angegeben, aber dank der besonderen Bemühungen der zuständigen Beamt*innen war es bisher immer möglich, die Anträge in kürzerer Zeit zu bearbeiten“.

"In diesem Jahr", so Perbellini abschließend, "ist die Zahl der Anträge für öffentliche Veranstaltungen buchstäblich explodiert, und wir werden wahrscheinlich bis zum Jahresende mehr als 300 Bewertungen durch die Kommission erreichen, ohne natürlich alle Anträge auf Terminverschiebungen zu berücksichtigen, die bei schlechtem Wetter en bloc von allen Veranstaltern eingehen. Damit die Genehmigungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bearbeiten werden können, und angesichts der Menge der eingehenden Anträge ist es unabdingbar geworden, dass die 21 Tage eingehalten werden. Abschließend möchte ich daran erinnern, dass sich die Bewertungskommission aus je einem Mitglied des Bauamtes, des Amtes für die öffentliche Sicherheit, des örtlichen Polizeibüros und mir als politischer Ansprechpartner zusammensetzt“.

Foto

06.09.2023

DEU