Öffentliche Veranstaltungen: Zuständigkeit an Stadtrat Perbellini übertragen

Albieri + Perbellini

Stadtrat Marco Perbellini und Stadträtin Emanuela Albieri.

Die Zustädigkeit für öffentliche Veranstaltungen, die bisher in den Händen von Stadträtin Emanuela Albieri lag, ist an Stadtrat Marco Perbellini übergegangen. Dies wurde kürzlich von Bürgermeister Dario Dal Medico in einem entsprechenden Akt festgelegt.

"Ich freue mich", so Stadträtin Emanuela Albieri, "dass ich nach dem Rücktritt von Stadträtin Benedetti bisher in Sachen öffentliche Veranstaltungen meinen Beitrag leisten konnte. Dieser Bereich ist eine Zuständigkeit, die eigentlich ein homogeneres Paket mit den Lizenzen, den Märkten und Wanderausstellungen bildet, Aufgaben, die bereits mein Kollege Perbellini inne hat".

"Die Erweiterung meiner Befugnisse mit der Zuständigkeit für Veranstaltungen stellt eine wertvolle Gelegenheit dar, meine Kenntnisse über die Stadt und den bürokratischen und administrativen Apparat der Gemeindeverwaltung weiter zu vertiefen", bekräftigte Stadtrat Perbellini, der Albieri für die bisher geleistete Arbeit dankte. 

"Schon jetzt versichere ich, dass ich mich voll und ganz dafür einsetzen werde, den Bedürfnissen der Beteiligten zuzuhören und sie gebührend zu berücksichtigen, um dann die am besten geeigneten Entscheidungen zu treffen, um zur Lösung der auftretenden Probleme beitragen zu können. Mein Ziel und das der Verwaltung, die ich vertrete, ist es, konkrete und rechtzeitige Antworten auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft zu geben und die Arbeit der zuständigen Ämter so weit wie möglich zu erleichtern. In diesem Sinne möchte ich daran erinnern, dass öffentliche Verranstaltungen, wie in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen, von einer speziellen Gemeindekommission geprüft und genehmigt werden müssen. Die städtischen Techniker und die örtliche Polizei bewerten die Anträge unter Berücksichtigung der technischen/regulatorischen/verkehrstechnischen Eignung und der Sicherheitskriterien der von den Antragsteller*innen vorgeschlagenen Projekte. Es ist daher unerlässlich, dass alle Unterlagen mindestens 21 Tage vor der beantragten Veranstaltung eingereicht werden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen, der unvermeidlichen Notwendigkeit, diese im Ausschuss zu bewerten, sowie angesichts der täglichen Überschreitung der Antragsfrist weise ich erneut darauf hin, dass Anträge, die nach der oben genannten Frist von 21 Tagen eingehen, automatisch abgelehnt werden."

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17.08.2023

DEU