Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung

Um sicher zu stellen, dass auch Mitbürger*innen mit Bewegungseinschränkung mobil bleiben und wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen oder andere Besorgungen selbstständig erledigen können, hat die Meraner Stadtregierung beschlossen, nach dem Frauennachttaxi und dem Senior*innentaxi auch den Taxidienst für Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten.

Menschen mit Behinderung können sieben Tage die Woche rund um die Uhr diesen Dienst in Anspruch nehmen und erhalten von der Gemeinde eine Rückvergütung von 5,50 Euro für jede Fahrt.

Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74 Prozent und mehr aufweisen, in der Gemeinde Meran ansässig sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen.

Mit 1. Januar 2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer*innen sind mit einer eigenen App ausgestattet die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden.

Dort wird der Betrag von 5,50 € pro Fahrt den Nutzer*innen nach Vorlage eines Personalausweises und der Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt. Eine Vorlage von Gutscheinen oder Quittungen in Papierform ist nicht mehr erforderlich.

Die Auszahlung in der Gemeinde Meran erfolgt im Bürger*innenamt (Zimmer A1 im Erdgeschoss des Rathauses).

Die Anzahl der Fahrten (ob mit Frauennachttaxi, SeniorInnentaxi oder Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung) ist auf maximal 25 pro Jahr und pro Person beschränkt, wobei das Taxi mit Menschen mit Behinderung nicht mit dem Seniorentaxi und dem Frauentaxi kumulierbar ist.

Frauen können aber 25 Gutscheine des Taxis für Menschen mit Behinderung und weitere 27 Fahrten mit dem Frauennachttaxi bis zu insgesamt 52 jährlichen Fahrten einlösen.

Hinweis

Aus buchhalterischen Gründen können zwischen 23. Dezember und 14. Januar jedes Jahres keine Gutscheine eingelöst werden.

Zuständig

DEU