Digitale Bauakte - Bauamt 4.0

Das Landesgesetz "Raum und Landschaft" Nr. 9/2018, das mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sieht eine digitale Bauakte vor.

Die Dienststelle für Privatbauten der Stadtgemeinde Meran hat dafür den folgenden Leitfaden erstellt:

Die digitale Bauakte - Bauamt 4.0: Leitfaden

Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz "Raum und Landschaft" sowie Durchführungsbestimmungen und Rundschreiben dazu finden sich außerdem auf der entsprechenden Seite der Landesverwaltung.

Leitlinien zur Grüngestaltung in Meran

Weitere Dokumente

Regelung der Stempelsteuer bei den Verfahren der Dienststelle für Privatbauten

"Eingriffsgebühr: Verordnung über die Festsetzung und Eintreibung der Eingriffsgebühr im Sinne von LG Nr. 9/2018"

Ab 1. April 2023 geltende Sekretariatsgebühren und Tarife für Fotokopien

Datei herunterladen: PDFVorgangsweise digitale Signatur

Datei herunterladen: PDFBeispiel digitale Signatur

Einheitsschalter für Bauwesen (ESB)

Hotline für die Nutzung des SUE/ESB-Portals

Für die Nutzer*innen des ESB-Portals (das sind in erster Linie die Freiberufler*innen, welche die Anträge und Meldungen in Vertretung der Bauwerber*innen über das genannte Online-Portal einreichen) bietet das Callcenter der Südtiroler Informatik AG eine Hotline (Grüne Nummer: 800 090 386) an. Dort werden technische Fragen zur Nutzung des Portals und Fragen zur Verwendung der Formulare beantwortet.


Einzahlungen

Die Einzahlungen sind mit Einzahlungsgrund „Betrag + Kodex“ auf das Bankkonto der Südtiroler Volksbank (IBAN: IT47O0585658590040571477820) lautend auf die Stadtgemeinde Meran zu tätigen.

Bitte dabei folgende Kodexe verwenden:

Kodex 301 - primäre Erschließungsgebühren

Kodex 302 - sekundäre Erschließungsgebühren

Kodex 303 - Baukostenabgabe

Kodex 304 - Einsichtnahmegebühren

Kodex 305 - Verwaltungssstrafen

Kodex 306 - Sekretariatsgebühren

Kodex 307 - Zuweisung Hausnummern

Kodex 308 - Stempelgebühren

Kodex 312 - Gesetzliche Bankzinsen

Inhalte und einheitliche Vordrucke ESB

Achtung: Diese Dokumente dienen ausschließlich zur Einsichtnahme und NICHT zur offiziellen Einreichung, die in jedem Fall durch das Ausfüllen der dafür vorgesehenen Felder online im Einheitsschalter für Bauwesen (ESB) erfolgen muss!

Zuständig

Formulare

DEU